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Anbau oder Aufstockung – Baugenehmigung leicht gemacht

Wer mehr Platz für ein zusätzliches Zimmer schaffen möchte oder sich einfach vergrößern will, steht vor der Entscheidung, ob man anbaut oder aufstockt. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg sind beide bauliche Erweiterungen möglich, wenn man eine Baugenehmigung hat. Damit das Projekt nicht schon vor dem ersten Spatenstich ins Stocken gerät, erklären wir hier, worauf zu achten ist.

Anbau oder Aufstockung?
Ein Anbau ist die Vergrößerung der Wohnfläche zur Seite durch einen Wintergarten oder ein extra Zimmer. Eine Aufstockung beschreibt die Erweiterung des Hauses nach oben, also ein zusätzliches Geschoss oder der Ausbau des Dachbodens. Beide Varianten erfordern eine Genehmigungspflicht.

Wann muss ich eine Baugenehmigung einholen?
In Schleswig-Holstein gilt, dass Änderungen an bestehenden Bauwerken, die deren Substanz oder Nutzung betreffen, genehmigungspflichtig sind. Besonders betroffen sind:

  • Anbauten und Aufstockungen
  • Änderung der Höhe oder Form des Dachs
  • Eingriff in tragende Bauteile oder Fassade
  • Errichtung von Nebengebäuden
  • Auch hier gibt es Ausnahmen: Genehmigungsfreie Vorhaben, wozu kleine Gebäude bis zu 30 qm ohne Aufenthaltsräume zählen oder bestimmte Terrassenüberdachungen. Viele Bauvorhaben sind über das vereinfachte Genehmigungsverfahren zu erreichen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes
  • Angaben zur Entwässerung

Weitere Unterlagen könnten erforderlich sein…

  • Höhenplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Angaben zur Barrierefreiheit

Ein vollständiger Bauantrag spart Zeit, denn eine Entscheidung wird erst nach Einreichung aller benötigten Unterlagen gefällt. Für Bauanträge im Kreis Herzogtum-Lauenburg erfolgt die Einreichung über die zuständige Behörde Ratzeburgs oder online.

Wie lange bis man anfangen kann?
Nach Einreichung des vollständigen Bauantrags beginnt die Bearbeitungsfrist. Diese liegt in der Regel bei maximal drei Monaten, sofern keine Nachforderungen bestehen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Unterlagen oder Klärungsbedarf bei der Erschließung oder Baugrenzenüberschreitung.

Ein Anbau oder Aufstockung ist eine gute Möglichkeit, um neuen Raum im vorhandenen Heim zu schaffen. Dafür ist eine gute Planung nötig und die Genehmigung des Antrags. Im Herzogtum-Lauenburg ist der Erhalt einer Genehmigung in den meisten Fällen schnell vollzogen, wenn die Fristen beachtet werden und auf die Vollständigkeit der Unterlagen geachtet wird.

Sascha Jaath
Immobilienmakler

04541 881-81280

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