Gesetze

Das neue Heizungsgesetz ab 2024 im Überblick

Mit dem Beginn des Jahres 2024 werden signifikante Änderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wirksam, das landläufig als “Heizungsgesetz" bezeichnet wird. In diesem Blogpost stellen wir Ihnen die wesentlichen Informationen vor, die Sie als Immobilieneigentümer oder Vermieter im Auge behalten sollten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen, mögliche Sanktionen zu vermeiden und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Energieentwicklung zu leisten. Diese Neuerungen betreffen verschiedene Aspekte der Energieeffizienz von Gebäuden und haben direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Heizungsanlagen, den Energieverbrauch sowie die energetische Bewertung von Immobilien.

 

1. Unverzügliche Austauschpflicht entfällt für intakte Gas- oder Ölheizungen

Für Sie als Eigentümer von funktionsfähigen Gas- oder Ölheizungen gibt es erfreuliche Nachrichten: Es besteht keine unmittelbare Verpflichtung, diese Heizsysteme auszutauschen. Stattdessen dürfen Sie Reparaturen an defekten Gas- oder Ölheizungen durchführen, solange Sie dabei die vorgeschriebenen Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren einhalten. Diese Regelung bietet Ihnen eine gewisse Flexibilität und ermöglicht es, Ihre bestehenden Heizungsanlagen weiterhin zu nutzen, während gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um langfristig auf energieeffizientere Alternativen umzusteigen. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Bestimmungen und Fristen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes beachten, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Anpassungen rechtzeitig erfolgen und alle relevanten Vorschriften erfüllt werden.

 

2. Neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 müssen Sie bei neu installierten Heizungssystemen sicherstellen, dass mindestens 65 % des Betriebs auf erneuerbaren Energien basieren. Dieser Prozentsatz markiert den Anfang eines schrittweisen Übergangs, der bis 2045 fortgesetzt wird. Das Ziel besteht darin, dass sämtliche Heizungsanlagen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt sind. Diese progressive Anforderung an den Einsatz erneuerbarer Energien in neuen Heizsystemen unterstreicht das Bestreben, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und einen nachhaltigeren Energiemix im Bereich der Gebäudeheizung zu fördern. Immobilieneigentümer und Bauherren sollten sich dieser Vorgaben bewusst sein, um ihre Heizungsanlagen entsprechend den sich entwickelnden Standards anzupassen und somit den langfristigen Zielen im Bereich der Energieeffizienz und Umweltschutz gerecht zu werden.

 

3. Regelungen für bestehende Gas- oder Ölheizungen

Für bestehende Gas- oder Ölheizungen gibt es keine unmittelbare Austauschpflicht, es sei denn, sie sind älter als 30 Jahre und arbeiten mit veralteter Technologie wie Konstanttemperaturkesseln. Letztere müssen Sie verpflichtend austauschen, da sie ineffizient arbeiten. Für Immobilienbesitzer mit solchen Heizungen besteht "Bestandsschutz", wenn sie seit Januar 2022 in dem Haus leben. Dabei geht die Austauschpflicht auf den nächsten Eigentümer über.

 

4. Betriebsdauer für 2023 eingebaute Öl- oder Gasheizungen

Eine im Jahr 2023 installierte Öl- oder Gasheizung unterliegt einer zeitlichen Beschränkung und darf maximal bis zum Jahr 2045 in Betrieb genommen werden. Diese zeitliche Begrenzung ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Bereich der Gebäudeheizung. Das Ziel ist es, schrittweise von fossilen Brennstoffen wegzukommen und stattdessen verstärkt auf nachhaltige, erneuerbare Energiequellen umzusteigen. Diese Maßnahme soll nicht nur den Umweltaspekten Rechnung tragen, sondern auch den Immobilienbesitzern und Betreibern ausreichend Zeit geben, alternative Heizungslösungen zu planen und zu implementieren. Wir raten Ihnen, sich über die genauen Regelungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes zu informieren und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung der Heizsysteme zu ergreifen, um den festgelegten zeitlichen Rahmen einzuhalten.

 

5. Verpflichtende Beratung für neue Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden

Für Bestandsgebäude besteht weiterhin die Möglichkeit, neue Öl- und Gasheizungen zu installieren. Allerdings ist nun eine verpflichtende Beratung im Vorfeld erforderlich, die die Eigentümer über die Auswirkungen ihrer Entscheidung aufklären soll. Diese obligatorische Beratung kann von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden, darunter Installateure, Energieberater und Schornsteinfeger. In diesem Beratungsgespräch werden nicht nur die technischen Aspekte der Heizung erläutert, sondern auch die ökologischen und ökonomischen Konsequenzen in den Fokus genommen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Eigentümer umfassend zu informieren und sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, sodass sie eine informierte Wahl treffen können, die sowohl ihren individuellen Bedürfnissen als auch den aktuellen Energiestandards entspricht. Diese verpflichtende Beratung unterstreicht das Bestreben, den Übergang zu effizienteren und umweltfreundlicheren Heizungslösungen zu fördern.

 

6. Schrittweise Umstellung auf klimaneutrales Gas bei Gasheizungen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Sie bei neu installierten Gasheizungen sicherstellen, dass ein Anteil von mindestens 15 % ihres Betriebs auf klimaneutralem Gas basiert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz umweltfreundlicherer Energieträger zu fördern und damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Diese Anforderung ist jedoch nicht statisch, sondern sieht eine schrittweise Steigerung vor: Bis zum Jahr 2040 soll der Pflichtanteil, der mit klimaneutralem Gas betrieben wird, auf 60 % ansteigen. Diese progressive Entwicklung spiegelt das Bestreben wider, den Übergang zu nachhaltigeren Energiequellen zu forcieren und die Emissionen im Bereich der Gebäudeheizung erheblich zu verringern. Immobilieneigentümer und Installateure sollten sich dieser fortschreitenden Anforderungen bewusst sein, um bei der Planung und Installation von Gasheizungen die vorgesehenen Prozentsätze im Blick zu behalten und langfristig umweltfreundliche Heizungslösungen zu fördern.

 

7. Rolle der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung, die von den einzelnen Kommunen in die Wege geleitet wird, nimmt eine zentrale Position in der Energieentwicklung ein. Ihr Zweck besteht darin, Bürgern und Unternehmen umfassende Informationen über die verfügbaren lokalen Optionen zur Wärmeversorgung bereitzustellen. Ein vorrangiges Ziel dieses Planungsansatzes ist es, bis zum Jahr 2030 in den Wärmenetzen der Kommunen mindestens 50 % klimaneutrale Energie zu integrieren. Dieser Schritt soll nicht nur zu einer nachhaltigeren Energieversorgung beitragen, sondern auch aktiv zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Der langfristige Ausblick der kommunalen Wärmeplanung geht sogar noch einen Schritt weiter: Bis Ende 2045 soll ein vollständiger Umstieg auf klimaneutrale Energie in den Wärmenetzen erfolgen. Diese ambitionierte Zeitspanne betont das Engagement der Kommunen, eine umweltfreundliche und nachhaltige Wärmeversorgung zu etablieren. Der Übergang zu klimaneutralen Energiequellen in Wärmenetzen spielt eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen, den Klimawandel einzudämmen und eine zukunftsfähige Energieinfrastruktur aufzubauen. Bürger, Unternehmen und lokale Interessengruppen sind aufgefordert, sich aktiv in diesen Planungsprozess einzubringen und gemeinsam an einer nachhaltigen, klimaneutralen Wärmeversorgung für ihre Gemeinden mitzuwirken.

 

8. Denkmalschutz und energetische Sanierung

Bei denkmalgeschützten Gebäuden bedarf es einer detaillierten Prüfung, um sicherzustellen, dass die Implementierung energetischer Sanierungsmaßnahmen, einschließlich der Integration neuer Heizungssysteme, in Einklang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen steht. Es ist erforderlich, individuelle Untersuchungen durchzuführen, um eine harmonische Verbindung zwischen den energetischen Modernisierungsvorhaben und den denkmalgeschützten Eigenschaften des Gebäudes herzustellen. Dies beinhaltet eine sorgfältige Abwägung der technischen Erfordernisse im Bereich der Energieeffizienz und gleichzeitig die Wahrung des historischen und architektonischen Erbes des Gebäudes.

 

9. Förderungen nach dem Heizungsgesetz

Wenn Sie ihre Heizungsanlage austauschen und dabei auf einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien umsteigen möchten, stehen Ihnen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:

  • Grundförderung von 30 %: Diese Förderung gilt allgemein für den Umstieg auf erneuerbare Energien im Rahmen der Heizungsmodernisierung.
  • Bonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen: Selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Grundeinkommen unter 40.000 € im Jahr liegt, können zusätzlich zu der Grundförderung einen Bonus von 30 % erhalten.
  • Förderung von 20 % bis zum 31. Dezember 2028 (Geschwindigkeitsbonus): Eine zusätzliche Förderung von 20 % wird gewährt, wenn der Umstieg auf erneuerbare Energien bis zum 31. Dezember 2028 erfolgt. Dies fungiert als Anreiz für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen.
  • Innovationsbonus von 5 % für bestimmte Wärmepumpen: Ein weiterer Bonus in Höhe 5 % wird für den Einbau bestimmter Wärmepumpen gewährt, die als besonders innovativ gelten.

Beachten Sie hierbei, dass diese verschiedenen Boni kombinierbar sind. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 70 % der Gesamtinvestitionssumme, die förderfähig ist. Zudem sind die förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Prüfen Sie daher, die genauen Konditionen und Voraussetzungen im Rahmen der Förderprogramme, um die bestmögliche Unterstützung für die Heizungsmodernisierung zu erhalten.

 

10. Antragstellung bei der KfW für Fördermöglichkeiten

Die direkten Fördermöglichkeiten für Sanierungsprojekte können Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellen. Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Sie sich vor dem eigentlichen Sanierungsprozess Unterstützung bei der Planung und Beratung holen können, um sicherzustellen, dass Ihr Vorhaben den Anforderungen der Fördermittel entspricht und effizient umgesetzt wird.

 

Fazit

Das kürzlich verabschiedete Heizungsgesetz bringt zweifellos weitreichende Veränderungen mit sich, die die Art und Weise beeinflussen, wie Gebäude beheizt werden. Gleichzeitig eröffnet es jedoch auch Möglichkeiten für umweltfreundliche und nachhaltige Heizlösungen. Als Eigentümer oder Vermieter stehen Sie vor der Aufgabe, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren, um die Anforderungen zu verstehen und entsprechend handeln zu können. In diesem Kontext ist es ratsam, die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen. Durch eine proaktive Herangehensweise können Sie nicht nur die Compliance mit den gesetzlichen Vorgaben sicherstellen, sondern auch von den finanziellen Anreizen profitieren, die für die Umstellung auf umweltfreundlichere Heizsysteme bereitstehen. Wir empfehlen daher, sich umfassend zu informieren und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmöglichen Entscheidungen im Sinne der eigenen Investitionen und der Umwelt zu treffen.

Kevin Kutsche
Immobilienmakler

04541 881-81281

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